Wie wird die Höhe des Pflichtteils-anspruchs berechnet?

Wie wird die Höhe des Pflichtteilsanspruchs berechnet?

Wir geben die passende Antwort

Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch auf Zahlung eines konkreten Betrages gegen die Erben. Der Pflichtteilsberechtigte hat keinen Anspruch auf Sachwerte.


Die Höhe errechnet sich aus der Pflichtteilsquote und dem Wert des Nachlasses.

Als Pflichtteilsquote wird der Anteil des jeweiligen Pflichtteilsberechtigten am Nachlasswert bezeichnet. Sie beträgt die Hälfte des Anteils, den dieser rechnerisch als gesetzlicher Erbe ohne Testament erhalten würde, wenn alle anderen gesetzlichen Erben berücksichtigt werden.

Der Wert des Nachlasses errechnet sich aus der Summe der Werte aller Vermögensgegenstände des Verstorbenen zum Todeszeitpunkt.

Geld und Anlagevermögen wird dabei mit dem Nennwert, Sachwerte wie Gold, Münzen und Aktienwerte werden mit dem Kurswert berücksichtigt.

Der Wert von Immobilien, Firmenanteilen und Beteiligungen ist gegebenfalls durch Sachverständige zu ermitteln.

Schulden und Verbindlichkeiten des Verstorbenen werden in Abzug gebracht.



Fallbeispiel:

Ein Witwer hinterlässt drei Kinder. Zwei davon werden als Erben eingesetzt, das dritte Kind wird enterbt. Der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt beträgt 1.5 Mio. EUR.


Bei gesetzlicher Erbfolge ohne Testament wäre die Erbquote für jedes Kind ein Drittel.

Die Pflichtteilsquote beträgt die Hälfte davon, somit 1/6.


Das vom Erbe ausgeschlossene Kind kann in diesem Fall von seinen Geschwistern die Zahlung eines Pflichtteils von 1/6 des Wertes des gesamten Nachlasses seines Vaters zum Todeszeitpunkt verlangen, somit 250.000 EUR.

Gesetzliche Regelungen

  • Berechnung der Pflichtteilsquote: § 2310 BGB iVm. § 2303 Abs.1 Satz 2 BGB
  • Berechnung des Nachlasswertes: § 2311 ff. BGB
  • Zusammenfassung

  • Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen die Erben.
  • Er errechnet sich aus der Pflichtteilsquote, dem Anteil des Berechtigten am Nachlasswert.
  • Der Nachlasswert ist die Summe aller Vermögenswerte zum Todeszeitpunkt abzüglich bestehender Verbindlichkeiten.
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    Annette von Schall Riaucour | Assistentin

    Häufig gestellte Fragen