Enterbt, was nun?
Auch wenn Sie enterbt wurden haben Sie Rechte. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Wir kämpfen für Ihren Pflichtteil.
Lehnen Sie sich zurück, wir übernehmen.
Mit dieser Darstellung „Ratgeber Pflichtteil“ wollen wir ein breiteres Verständnis für Erbrecht und im Besonderen für Fragen rund um den Pflichtteil schaffen.
Im Erbrecht sichert der Pflichtteil den nächsten Angehörigen, vor allem den Kindern und Ehegatten eine Mindestbeteiligung am Nachlass.
Der Pflichtteil wir also unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt und schränkt somit die Testierfreiheit ein.
Schildern Sie uns Ihren Fall.
Vereinbaren Sie noch heute eine telefonische Ersteinschätzung. Oder schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen umgehend antworten.
Annette von Schall Riaucour | Assistentin
Kundenmeinungen
„Die Kanzlei Dr. Lang & Kollegen begleitet mich seit Jahren in meiner Erbrechtssache ganz hervorragend, zumal man hier hervorragende Kenntnisse im Pflichtteilsrecht und im Steuerrecht vermittelt bekommt. Darüber hinaus wurde die Erbauseinandersetzung mit meinem Bruder einvernehmlich gelöst.“
Gotthard Steiner
Dagmar Kohlmann
„Die Anwaltskanzlei Dr. Lang und Kollegen hat mich in einer schwierigen Pflichtteilssache beraten und vertreten. Hierbei konnte eine außergerichtliche Lösung erzielt und somit eine Menge Zeit, Ärger und Kosten gespart werden. Die Kanzlei Dr. Lang ist mit ihren Fachanwälten optimal aufgestellt, sodass bei Fragen auch übergreifende Rechtsgebiete vollumfänglich abgeklärt werden“
Dr. Ansgar Sommer
Unsere Vorträge
Prof.* Dr. Stephan J. Lang
Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge
*Technische Universität Tiflis Georgien
Unsere Kanzlei hat sich auf eine ganzheitliche Beratung für die Anliegen der Generation „60 plus“ im Erbrecht und der Nachlassplanung spezialisiert. Neben der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der rechtlichen Beratung zählt zu unseren Hauptaufgaben auch unsere Vortragstätigkeit durch erfahrene Spezialisten im Erbrecht.