Enterbt, was nun?

Auch wenn Sie enterbt wurden haben Sie Rechte. Wir haben die wichtigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Wir kämpfen für Ihren Pflichtteil.

Lehnen Sie sich zurück, wir übernehmen.

Mit dieser Darstellung „Ratgeber Pflichtteil“ wollen wir ein breiteres Verständnis für Erbrecht und im Besonderen für Fragen rund um den Pflichtteil schaffen.

Im Erbrecht sichert der Pflichtteil den nächsten Angehörigen, vor allem den Kindern und Ehegatten eine Mindestbeteiligung am Nachlass.

Der Pflichtteil wir also unabhängig vom Willen des Erblassers gewährt und schränkt somit die Testierfreiheit ein.

Lösungswege für Pflichtteilsberechtigte

  • Erben verweigern Vermögensauskunft 

  • Erben verweigern Auszahlung des Pflichtteils

  • Bewertung von Immobilien und Sachwerten zu gering

Ausgangslage

Sie haben einen Pflichtteilsanspruch, aber der Erbe verweigert jegliche Auskunft über den Nachlass oder erteilt nur unvollständige Auskunfte.

Schildern Sie uns Ihren Fall.

Vereinbaren Sie noch heute eine telefonische Ersteinschätzung. Oder schreiben Sie uns. Wir werden Ihnen umgehend antworten.

Annette von Schall Riaucour | Assistentin

Lösungswege für Erblasser

  • Erben auf den Pflichtteil reduzieren

  • Pflichtteilsansprüche verringern

  • Pflichtteilsverzicht und Abfindung

Ausgangslage

Sie wollen gesetzliche Erben, also Abkömmlinge, Eltern oder den Ehegatten so weit wie möglich von ihrem Erbe ausschließen.

Kundenmeinungen

„Die Kanzlei Dr. Lang & Kollegen begleitet mich seit Jahren in meiner Erbrechtssache ganz hervorragend, zumal man hier hervorragende Kenntnisse im Pflichtteilsrecht und im Steuerrecht vermittelt bekommt. Darüber hinaus wurde die Erbauseinandersetzung mit meinem Bruder einvernehmlich gelöst.“

Gotthard Steiner

„Prof. Dr. Stephan Lang, von der Kanzlei Dr. Lang und Kollegen Maximilianstr. 2 in München hat sich in unserer sehr komplizierten Erbauseinandersetzung als äußerst kompetent erwiesen.
Er hat außerdem viel Ruhe in aufgebrachte Gemüter der Beteiligten fließen lassen, sodass sich zur Lösung wieder alle an einen Tisch setzen konnten.“

Dagmar Kohlmann

„Die Anwaltskanzlei Dr. Lang und Kollegen hat mich in einer schwierigen Pflichtteilssache beraten und vertreten. Hierbei konnte eine außergerichtliche Lösung erzielt und somit eine Menge Zeit, Ärger und Kosten gespart werden. Die Kanzlei Dr. Lang ist mit ihren Fachanwälten optimal aufgestellt, sodass bei Fragen auch übergreifende Rechtsgebiete vollumfänglich abgeklärt werden“

Dr. Ansgar Sommer

Unsere Vorträge

Dr. Stephan J. Lang

Spezialist für Erbrecht und Vermögensnachfolge

Unsere Kanzlei hat sich auf eine ganzheitliche Beratung für die Anliegen der Generation „60 plus“ im Erbrecht und der Nachlassplanung spezialisiert. Neben der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der rechtlichen Beratung zählt zu unseren Hauptaufgaben auch unsere Vortragstätigkeit durch erfahrene Spezialisten im Erbrecht.