Erben auf den Pflichtteil reduzieren

Ausgangslage


Sie wollen gesetzliche Erben, also Abkömmlinge, Eltern oder den Ehegatten so weit wie möglich von ihrem Erbe ausschließen.

Lösung


Wenn Sie ihre gesetzliche Erben, also Kinder, Enkel, Ehegatten oder die eigenen Eltern von ihrer Erbfolge ausschließen wollen, müssen Sie ein formgültiges eigenhändiges oder notarielles Testament verfassen und diese ausdrücklich von der Erbfolge ausschließen und einen oder mehrere andere Erben benennen.


Sie können auch nur die von ihnen gewünschten Erben bestimmen. Die nicht im Testament Genannten sind damit gleichzeitig von der Erbfolge ausgeschlossen.


Dadurch haben diese gem. § 2303 ff. BGB nur einen Anspruch auf den gesetzlichen Pflichtteil.


Dies bedeutet, sie werden nicht Erben und damit auch nicht Mitglieder einer Erbengemeinschaft sondern haben nur einen Zahlungsanspruch gegen den Erben.

Praxistipp:

Bestimmen Sie im Testament auch sog. Ersatzerben, die dann erben sollen, wenn einer der benannten Erben vor ihnen verstirbt oder wegfällt. Dadurch wird sichergestellt, dass nicht durch Wegfall eines im Testament Bedachten doch noch ungewünschte Verwandte erben.

Wichtig:

Gesetzliche Pflichtteisansprüche können Sie grundsätzlich nicht ausschließen oder verhindern. Ein Entzug des gesetzlichen Pflichtteilsanspruchs ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich und sehr schwer bei Gericht durchsetzbar.

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Annette von Schall Riaucour | Assistentin

Häufig gestellte Fragen